Wer als Veranstalter ein Glücksspiel, worunter auch ein Online-Casino fällt, anbietet, ohne über die entsprechende staatliche Genehmigung zu verfügen, macht sich strafbar. Das ist klar.
Was aber gilt für den bloßen Mitspieler? Macht auch er sich strafbar? Wenn ja, gilt das auch, wenn das Online-Casino in seinem Heimatland über eine Lizenz verfügt? Wie begrenzt die Rechtsprechung überhaupt die Anwendung deutschen Rechts bei Internet-Sachen?
Diese kurze Video-Erläuterung geht diesen Fragen auf den Grund
http://www.law-vodcast.de/ist-das-mitspielen-bei-online-casinos-strafbar
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